Im Lichte eines zeitgemäßen Wissenschaftsverständnisses scheint es jedoch völlig unverständlich, dass als Bedingung des Anerkennens einer UAW ihre Erklärbarkeit formuliert wird, d. h. nur diejenigen Phänomene werden wahrgenommen, die wir zum Zeitpunkt ihres Auftretens bereits erklären können! (Man stelle sich diese Geisteshaltung – nur beobachten zu wollen, was vor der Beobachtung schon erklärbar ist, übertragen auf andere Wissenschaften wie z. B. die moderne Quantenphysik vor...)

Nichtsdestotrotz ist dies die Grundlage der Anerkennung von UAWs sowohl seitens des renomierten amerikanischen  Institute of Medecin als auch seitens der WHO:

Eine UAW gilt nach WHO-Definition als gesichert (certain), „wenn ein plausibler zeitlicher Rahmen vorliegt und keine anderen Ursachen in Frage kommen. Des Weiteren muss die Reaktion bekannt und pathophysiologisch erklärbar sein.

Vor diesem Hintergrund bewertet das Institute of Medecine UAWS von Impfstoffen wie folgt:

Eine ursächliche Beziehung zwischen Impfung und Unerwünschter Arzneiwirkung (UAW) gilt als gesichert bei

Eine ursächliche Beziehung zwischen Impfung und UAW gilt als wahrscheinlich bei

 

Literatur:

Institute of Medicine. Adverse events associated with childhood vaccines. Washington, DC. National Academy Press 1994

Jadavji T. Pediatr Infect Dis J. 2003 Feb;22(2):119-22.

Keller-Stanislawski B. Bundesgesundheitsblatt 2004. 47: 1151-1164