Am Tag nach der Verabschiedung des "Masernschutzgesetzes" im Bundeskabinett überschlagen sich die  Medien mit Schlagzeilen, die vermuten ließen, schon ab morgen sei ein Betreten der KiTa, der Schule oder gar der eigenen Arztpraxis nur noch mit gezücktem Impfausweis möglich...

Wer mit den demokratischen Spielregeln dieses Landes halbwegs vertraut ist, weiß, dass ein Kabinettsbeschluss und ein fertiges Gesetz erstens noch ein langer parlamentarischer Prozess (im Bundestag und seinen Ausschüssen) trennt und Ausgangs- und Endpunkt dieses Prozesses nicht selten nur noch entfernte Ähnlichkeit mit einander haben.

Und wer mit der handwerklichen Qualität der Gesetzesvorhaben dieser Bundesregierung (und ihrer Vorgänger der letzten Jahre) vertraut ist, weiß, dass selbst das erfolgreiche Überstehen der Lesungen im Parlament und die letztendliche Verabschiedung eines Gesetzesvorhabens noch lange nicht ein In-Kraft-Treten oder gar ein In-Kraft-Bleiben bedeutet... in den Kellern in Karlsruhe (BVG) und Luxemburg (EuGH) stapeln sich deutschsprachige Aktenordner zum dauerhaften Verbleib in den dortigen Katakomben.

Eine treffende und regelmäßig aktualisierte Übersicht über den Stand der Dinge finden Sie auf der Seite des Vereins "Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.".