Seitdem die Bundesregierung jetzt Eltern, die bei der Anmeldung ihres Kindes bei der KiTa keine Impfberatung nachweisen können, erstens die Denunziation durch die KiTa, zweitens eine Impfberatung durch die Gesundheitsbehörden und drittens im schlimmsten Falle sogar € 2500 als Bußgeld androht, ist die KiTa-Anmeldung Thema. Was dürfen KiTas eigentlich fragen und was müssen Eltern antworten?

Da hier die Zuständigkeiten von Bundes- und Landesgesetzen tangiert sind, gelten die meisten der nachstehenden Punkte so nur für KiTas in Bayern:

 

Literatur

Bayerisches Datenschutzgesetz. Abruf 06.06.2017

Bayerisches Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kinder n Kindergärten, anderen Kindertagesstätten und in Tagespflege (BayKiBiG). Abruf 06.06.2017

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG). Abruf 06.06.2017