Und das ist - weil Bayern - keinesfalls selbstverständlich... also: eigentlich schon, weil das so genannte Masernschutzgesetz hier eindeutig formuliert. Dennoch häuften sich in der jüngeren Vergangenheit Bericht von Eltern, dass bayerische Gesundheitsämter Titerbestimmungen nach einer Masernimpfung für die Zulassung zu einer KiTa nicht mehr akzeptieren.
Jetzt rudert das Bayerischen Gesundheitsministerium zurück - in einer E-Mail an bayerische Gesundheitsämter heißt es:
Weiterlesen: Masernimpfpflicht: auch in Bayern reicht eine Impfung plus Titerbestimmung
Neben der notwendigen Zahl der Masern-Impfdosen (s. hier) wird auch deren Zeitpunkt sowohl international als auch sogar zwischen verschiedenen deutschen Impfkommissionen hochkontrovers diskutiert.
Die Kontroverse um die Zahl der notwendigen Masernimpfungen (Eine? Zwei? noch mehr??) ist nicht erst mit der Diskussion um eine Masernimpfpflicht in Deutschland voll entbrannt - leider zeugen viele Aussagen auch selbsternannter Fachleute hier von wenig Sachkenntnis... . Welche Rolle spielt denn jetzt zumindest die zweite Masernimpfung und ist sie so zentral wichtig wie behauptet?
Nach einer ersten Masernimpfung im zweiten Lebensjahr sind etwa 95% der Geimpften ausreichend geschützt, unabhängig von einer zweiten Impfung (Strebel 2017).
Hier ein kurzer Steckbrief der Masern-Erkrankung