RSV-Impfung in der Schwangerschaft - schwerwiegende Schlamperei bei der zentralen Zulassungsstudie

Maryanne Demasi veröffentlichte auf Ihrem substack die Untersuchungsergebnisse der argentinischen Gesundheitsbehörde ANMAT zu Vorkommnissen zu den auch in Argentinien an mehreren Kliniken durchgeführten Zulassungsstudien der Firma Pfizer für ihren RSV-Impfstoff zur Anwendung bei schwangeren Frauen (MATISSE). Diese Ergebnisse waren erst vor kurzem - Jahre nach der Zulassung des Impfstoffs - von der argentinischen Publikation Realpolitik veröffentlicht worden.

Die argentinische Arzneimittelbehörde ANMAT inspizierte bereits im Sommer 2021 das Hospital Italiano de Rosario, das als Zentrum 1194 an der Zulassungsstudie MATISSE teilnahm und dokumentierte nach der Chronologie des von Realpolitik veröffentlichten Aktendossiers 32 Verstöße gegen die so genannte "Gute Klinische Praxis (GCP)", die die Maßstab für eine einwandfreie Durchführung von Zulassungsstudien festlegt. Die Mängel in der Dokumentation klinischer Daten stufte die Behörde als schwerwiegend ein, weil sie „la calidad de los datos clínicos y de reporte de seguridad obtenidos en este centro“ beeinträchtigen – betroffen sind damit ausdrücklich auch die Sicherheitsmeldungen dieses Zentrums. Nach der Darstellung von Demasi, gestützt auf die ANMAT-Akte, waren schwerwiegende Ereignisse bei Neugeborenen – Atemnot, Frühgeburt, angeborene Fehlbildungen – unvollständig dokumentiert, uneinheitlich datiert oder falsch klassifiziert. Prüfärzte und Studienkoordinatoren hatten keinen Zugang zur digitalen Krankenakte und zum Zentrallabor der Klinik, die Studiendaten ließen sich also nicht gegen die Originalbefunde prüfen; Pfizer kannte dieses doppelte Aktensystem bei der Auswahl des Zentrums. Welche Folgen das hat, zeigt der Einschluss einer minderjährigen Schwangeren, obwohl in Argentinien ein Mindestalter von 18 Jahren galt: Sie hatte laut ANMAT-Inspektionsprotokoll einen veränderten Ausweis vorgelegt – eine Täuschung, die erst nach dem Studieneinschluss durch den Abgleich mit dem Kliniksystem auffiel, also genau durch die Prüfung, die bei der Aufnahme in die Prüfung unterblieben war.

Pfizer bezeichnete die Verstöße im Verfahren als „meramente formales“, ohne Folgen für die Teilnehmerinnen und für die Datenerhebung, und machte laut Demasi zudem geltend, für die an spezialisierte Personen und Einrichtungen delegierte Studiendurchführung nicht einstehen zu müssen. Die ANMAT wies die Einlassung zurück und hielt laut Demasi fest, dass weder Korrekturmaßnahmen noch das Fehlen eines nachgewiesenen Schadens die Verantwortung aufheben – GCP-Regeln sollen Schaden verhindern, nicht erst nachträglich feststellen. Die Sanktion – laut Demasi und Realpolitik-Dossier je 1 Million argentinische Pesos gegen Pfizer und den Prüfarzt – folgte erst im September 2025, vier Jahre nach der Inspektion und nach den Zulassungen in den USA, der EU, Großbritannien, Kanada, Australien und Argentinien. In keine dieser Zulassungsentscheidungen konnte das abgeschlossene Verfahren noch einfließen.

Die US-Behörde FDA kannte vor der Zulassung den Fall der Minderjährigen: Mutter und Kind wurden auf Verlangen der ANMAT entblindet und aus allen Auswertungen ausgeschlossen. Inspiziert hat die FDA dennoch nur 3 der 216 Prüfzentren, sämtlich in den USA und sämtlich ohne Beanstandung; keines der 8 argentinischen Zentren, obwohl dort 15 der 39 schweren RSV-bedingten unteren Atemwegserkrankungen der ersten 90 Lebenstage (38,5 %) auftraten, bei 11,7 % der Auswertungspopulation (eigene Berechnung aus Tabelle 17 des FDA Statistical Review). Der öffentliche Bewertungsbericht der Europäischen Arzneimittelagentur EMA übernimmt die GCP-Konformität „as claimed by the applicant“ (also: Pfizer) und nennt keine Inspektion klinischer Prüfzentren. Soweit öffentlich dokumentiert, hat damit keine der beiden großen Zulassungsbehörden den außerhalb der USA erhobenen Teil der Studiendaten vor Ort geprüft; ob ihnen der ANMAT-Bericht vorlag, geht aus den öffentlichen Unterlagen nicht hervor.

Die dokumentierten Mängel betreffen dabei nicht die Wirksamkeitsaussage der MATISSE-Studie: Die Wirksamkeit gegen schwere Erkrankung lag in Argentinien bei 84,8 % (95-%-Konfidenzintervall 33,0–98,3), in den USA bei 90,1 % (30,7–99,8), ohne alle argentinischen Teilnehmerinnen bei rund 80 %. Betroffen ist die Sicherheitsdokumentation – und dies ist ohnehin die Schwachstelle von MATISSE und damit des Impfstoffs. Die FDA selbst bewertete die Impfung zwischen der 24. und 36. Schwangerschaftswoche wegen der numerisch häufigeren Frühgeburten und Präeklampsien als „unfavorable overall benefit/risk profile“; das Frühgeburtsungleichgewicht ist in Argentinien deutlich (6,4 % gegen 4,0 %), in Südafrika noch stärker (8,3 % gegen 4,0 %). Wie viele Frühgeburten und schwerwiegende Neugeborenen-Ereignisse auf Rosario entfallen, ist öffentlich nicht aufgeschlüsselt; ob die mangelhafte Dokumentation dort das Signal unter- oder überzeichnet, lässt sich deshalb nicht beurteilen.

Für eine präventive Intervention wie eine Impfung gesunder Schwangerer, bei der die Nutzen-Risiko-Bewertung auf den Sicherheitsdaten von Mutter und Kind ruht, ist das kein Formfehler wie Pfizer behauptet, sondern ein Versäumnis an der empfindlichsten Stelle – beim Impfstoffhersteller selbst, der ein Zentrum ohne prüfbare Quelldaten auswählte, und bei Zulassungsbehörden wie der FDA oder auch der EMA, die die GCP-Konformität einer solchen Studie ohne dokumentierte Prüfung außerhalb der USA hinnahmen.