Dieser Blog wird gerade komplett überarbeitet. Um die offline-Zeit möglichst kurz zu halten, sehen Sie hier schon die "Baustellen-Version".
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft Bilder und Graphiken.
nach unerfreulichen Kontakten zu Urheberrechts-Anwälten sind Bilder und Graphiken bei allen alten Artikeln entfernt - die links zu den Artikeln, aus denen diese Bilder und Graphiken stammten, sind aber natürlich erhalten...
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Eine italienische bevölkerungsweite Kohortenstudie (Morabito 2026) untersuchte die Effekte der Keuchhusten- und Influenza-Impfung in der Schwangerschaft auf die Häufigkeit stationärer Behandlungen der geborenen Kinder in den ersten 6 Lebensmonaten wegen dieser beiden Erkrankungen. Auf der Grundlage von mehr als 5000 Influenza-geimpften und mehr als 50.000 Keuchhusten-geimpften schwangeren Frauen errechneten die Autoren Impfstoff-Effektivitäten von 69,7% für die Influenza- und 88,6% für die Keuchhusten-Impfung.
Schon im Abstract der Studie fallen die - trotz der großen Studienpopulation - extrem großen Vertrauensbereiche (95%) der behaupteten Impfstoff-Effektivitäten auf. Sie betragen für die Influenza-Impfung 8,7 - 90%, für die Keuchhusten-Impfung 11,5 - 98,5%, ein klarer Hinweis auf die fehlende statistische Belastbarkeit der behaupteten Effekte.
Die liegt unter anderem an der - trotz der großen Zahl untersuchter schwangerer Frauen - sehr geringen Zahl der zu beobachtenden Erkrankungen der geborenen Kinder, die zudem nicht transparent und in absoluten Zahlen, sondern nur hochgerechnet auf "Personenjahre" (PY) angegeben werden: 392/100.000 PY bei Influenza und 51 (!) /100.000 PY bei Keuchhusten (ein klarer Verstoß gegen gutes wissenschaftliches Arbeiten).
Ein entscheidender Schwachpunkt ist zusätzlich das Fehlen jeder Angabe zu den diagnostischen Kriterien: es bleibt völlig unklar, wie die entscheidenden Diagnosen bei den Kindern gestellt wurden (PCR? Titerverlauf? nur rein klinisch?) und das bei zwei Erkrankungen, die eine legendär große diagnostische Unschärfe haben.
Weitere methodische Schwächen dieser Studie sind ein nur sehr oberflächliches "matching" zwischen geimpften Frauen und den als Kontrollgruppe gewählten Ungeimpften, bei dem wesentliche Einflussfaktoren fehlen. Auch fehlt z.B. der Vergleich beider Impfungen untereinander oder mit anderen Schwangerschaftsimpfungen um einzugrenzen, ob es sich bei den behaupteten Effekten um impfspezifische Effekte oder z.B. einfach nur um die Auswirkungen eines gesundheitsbewussteren Verhaltens handelt (healthy user effect). Ebenfalls fehlen Angaben zur Saisonalität, gerade bei der Influenza-Impfung ein entscheidender Faktor.
Wendet man das international übliche GRADE-Schema zum Beurteilen dieser Studie an - auch die STIKO bewertet nach GRADE - lautete die Zusammenfassung in standardisierter Formulierung:
“The certainty of the evidence is very low. The true effect of maternal influenza or Tdap vaccination on infant influenza- or pertussis-related hospitalizations or emergency department visits may be substantially different from the observed estimates.”
Angesichts dieser (immer noch unvollständigen) Liste gravierender methodischer Schwächen und Fehler gehört diese Studie fraglos in die "garbage"-Kategorie.... was nicht verhindern wird, dass sie für Impfeuphoriker das inflationäre "Impfen in der Schwangerschaft" weiter befeuern wird.
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Die Masernimpfpflicht im Infektionsschutzgesetz schreibt bekanntermaßen den Nachweis einer Masernimmunität, nicht primär den von Masernimpfungen (und schon gar nicht einer bestimmten Zahl von Impfungen) vor.
Eine Bestimmung dieser Immunität durch eine Blutentnahme ist also eventuell vor jedweder Impfung (wenn in der Krankenvorgeschichte ein plausibler Verdacht auf eine Masernerkrankung vorliegt) oder in jedem Fall nach einer einmaligen Masernimpfung (die bei 95% der Geimpften einen ausreichenden Antikörperspiegel erzeugt) eine hochsinnvolle Strategie.
Das Verwaltungsgericht Mainz bestätigte jetzt (Az.: 1 L 733/25.MZ) eine schon bisher übliche juristische Einschätzung, dass diese Blutentnahme ärztlich erfolgen muss, um sicherzustellen, dass die untersuchte Blutprobe vom behaupteten Kind stammt. Blutentnahmen durch Hebammen oder Heilpraktiker wurden schon in der Vergangenheit aus diesem Grund nicht akzeptiert.
Zusätzlich äußerte das Gericht Zweifel an der Validität der verwendeten Bestimmungsmethode aus Trockenblut auf Filterpapier. Diese Frage wurde im vorliegenden Verfahren jedoch ausdrücklich nicht abschließend beantwortet.
https://www.aerzteblatt.de/news/rheinland-pfalzisches-kind-darf-ohne-masernschutz-nicht-in-kita
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Eine große Metaanalyse untersuchte in mehr als 150 Studien die Wirksamkeit der Influenza-Impfung (IVE) gegen schwere Erkrankungen und Tod durch Influenza und die Sicherheit der Evidenz dieser Wirksamkeit.
Das Ergebnis ist mehr als ernüchternd:
"Pooled IVE was 42% (95% CI: 39-44) against influenza-associated hospitalisation (very low certainty), 36% (95% CI: 24-46) against death (no certainty), 51% (95% CI: 36-63) against pneumonia (low certainty), 52% (95% CI: 38-63) against intensive care unit admission (very low certainty), and 55% (95% CI: 44-64) against ventilatory support (low certainty)."
Keiner der Werte für die Wirksamkeit lag wesentlich über 50% (der eigentlichen Schwelle für die Zulassung von Impfstoffen) und die Evidenz steht zudem auf mehr als tönernen Füßen.
