Auch die Empfehlung des Impfzeitpunktes ist nicht nur von Überlegungen bestimmt, die sich ausschließlich am Wohl des einzelnen Kind orientieren:
- so fällt es nicht leicht, sich für ein Kind in unseren Breiten innerhalb der ersten Lebensmonate Verletzungen vorzustellen, die ein Wundstarrkrampfrisiko in sich bergen - sollte wider Erwarten eine solche doch auftreten (Verkehrsunfall, ...) bleibt bei Wundstarrkrampf immer die Möglichkeit des sicheren Sofortschutzes durch die Passivimpfung, d. h. die Übertragung fertiger Antikörper. Darüber hinaus greift auch gerade in den ersten Lebensmonaten noch ein Leih-Impfschutz von der in aller Regel in unseren Breiten ja ausreichend immunisierten Mutter (s. Kapitel über Tetanus).
In den letzten Jahren häufen sich Berichte betroffener Eltern, kassenärztlich tätige Kinderärztinnen und Kinderärzte hätten ihnen die weitere Betreuung in der Praxis verweigert, weil diese Eltern ihre Kinder nicht oder nicht vollständig impfen ließen. Teilweise wurde dies sogar mit einem Rundschreiben an alle Patienten mitgeteilt. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hat jetzt auf Anfrage klar gestellt, dass dieses Vorgehen nicht rechtens ist.
Weiterlesen: Kassenärzte müssen auch impfkritische Eltern betreuen
Die Entscheidung, ob, und wenn ja wann und gegen welche Erkrankungen Sie Ihr Kind impfen lassen, ist eine der ersten und folgenreichsten, der Sie als junge Eltern gegenüberstehen. Es ist Ihre Entscheidung!
Gründe für eine Impfung können sein
- ausschließlich der Schutz des Impflings selbst vor der Erkrankung
- wie z.B. bei der Impfung gegen Wundstarrkrampf, da dieser nicht von Mensch zu Mensch übertragen wird, die Impfung somit keinen Schutz vor Ansteckung Anderer darstellen kann
Für Sie als Eltern ist es ausgesprochen schwierig, sich zum Thema Impfungen umfassend geschweige denn objektiv zu informieren.