Nachdem sich bisher schon alle relevanten medizinischen Experten der STIKO und des Robert Koch Instituts skeptisch oder sogar ablehnend zu den Impfpflicht-Plänen des Bundesgesundheitsministers geäußert hatten (s. hier), spricht sich jetzt auch der Deutsche Ethikrat unmissverständlich gegen Spahns Vorhaben aus (Ethikrat 2019).
In der am 27.06.2019 unter dem Titel "Impfen als Pflicht?" veröffentlichten Stellungnahme kommt der Ethikrat nach einer differenzierten, wenn auch nicht fehlerfreien, Analyse (unter anderem) zu diesen Empfehlungen an die Bundesregierung zur Frage der Impfpflicht bei Masern:
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"Der Deutsche Ethikrat hält es aus Gerechtigkeits- und Effektivitätserwägungen nicht für angeraten, Bußgelder oder sonstige finanzielle Sanktionen zur Erhöhung von Impfquoten zu verhängen.
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Angesichts der gesetzlichen Schulpflicht ist eine über anlassbezogene zeitweilige Schulausschlüsse zur Gefah- renabwehr hinausgehende generelle Verknüpfung von Schulbesuch und Impfstatus abzulehnen.
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Auch der generelle Ausschluss nicht geimpfter Kinder von vorschulischen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen (Kitas, Horte, Tageseltern etc.) wird vom Deutschen Ethikrat abgelehnt. In besonderen Einzelfällen sollte der Ausschluss eines ungeimpften Kindes zur Risikovorsorge möglich sein."
Genau diese drei Punkte sind aber die Kernelemente des Spahn'schen Masernschutzgesetzes...
Damit lehnt - nach den Fachleuten des RKI (s. hier) - mit dem Deutschen Ethikrat die zweite der Bundesregierung unmittelbar zugeordnete Institution die Pläne zum "Masernschutzgesetz" ab - höchste Zeit, den Gesetzentwurf zurückzuziehen...
Literatur
Ethikrat. 2019. Stellungnahme Impfen als Pflicht?. Berlin 2019. Abruf 27.06.2019