In der juristischen Fachzeitschrift Medizinrecht setzt sich der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Rüdiger Zuck mit der öffentlichen Impfempfehlung für die Masernimpfung auseinander (Zuck 2017) und kommt zu für die STIKO und das RKI verheerenden juristischen Schlussfolgerungen:

Zuck betont in dem Artikel das grundgesetzlich garantierte Recht auf körperliche Unversehrtheit, in das die Impfung eingreife - dieser Grundrechtsschutz des Impflings werde von der STIKO vernachlässigt. Die für die Impfentscheidung erforderliche Abwägung des Betroffenen (! - nicht etwa: der STIKO) setze eine vollständige Information auch über die mit der Impfung verbundenen Risiken voraus, die  STIKO habe hier eine "gesetzliche Informationspflicht", der sie in "verfassungswidriger Weise nicht gerecht" werde.

Die STIKO-Empfehlungen seien mit ihrem Fokus auf Krankheitselimination insgesamt "gesundheitspolitiklastig" unter "Vernachlässigung der Folgen der Impfung für die Betroffenen". Indem hier Impffolgen ausgeklammert und relativiert würden und nicht auf die Tatsache hingewiesen werde, dass Nebenwirkungen der Impfstoffe (hier des MMR-Impfstoffs) "in großem Umfang unaufgeklärt" seien, seien die STIKO-Empfehlungen "lückenhaft" und "in erheblichem Umfang nicht sachgerecht".

 

Literatur

Zuck R. MedR 2017, S. 85 - 91.