Spätestens seit dem Inkraft-Treten des so genannten Masernschutzgesetzes ist das Thema der Antikörper-Bestimmung auch jenseits medizinischer Fachkreise ein Thema - schreibt das Gesetz doch "nur" den Nachweis einer Immunität (und nicht etwa: eine bestimmte Anzahl von Impfungen) vor.
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Dass eine durchgemachte Masernerkrankung eine lebenslange Immunität hinterlässt (und dies ohne die Notwendigkeit eines nochmaligen Kontaktes zu Masernviren), gehört zu den ehernen Säulen der Infektiologie (Cherry 1973, Panum 1939). Und auch über die Masernimpfung schreibt das Robert Koch-Institut: "Grundsätzlich wird von einer lebenslangen Immunität nach zweimaliger Impfung ausgegangen." (RKI 2024). Zumindest diese Überzeugung wird in den letzten Jahren jedoch zunehmend erschüttert.
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