Wenn auch die STIKO in ihren Veröffentlichungen gerne den Eindruck erwecken, der impfologische Stein der Weisen wäre mit der jeweiligen Empfehlung gefunden und diese wäre (zumindest bis zur nächsten...) ehern in Stein gemeißelt, belehrt schon der Blick über den Tellerrand der deutschen Grenzen hinaus eines Besseren. Und selbst innerhalb der deutschen Grenzen gibt es mit der Sächsischen Impf-Empfehlung einen maximalistischen Gegenentwurf...
Laut einem Grundsatzurteil des BGH sind die STIKO-Empfehlungen "medizinischer Standard" - eine Behauptung, die für die ärztliche Impfberatung erhebliche juristische Auswirkungen hat, die medizinisch jedoch so nicht haltbar ist:
denn vergleicht man die STIKO-Empfehlungen mit der anderer europäischer Impfkommissionen wird klar, dass erstere allenfalls ein, auf keinen Fall aber der medizinische Standard beim Impfen sein können: nicht zwei europäische Impfempfehlungen sind deckungsgleich und selbst innerhalb Deutschlands liefert die Sächsische Impfkommission (SIKO) einen Gegenentwurf, dessen Impfmaximalismus ganz sicher unabhängig davon ist, dass GSK seit vielen Jahren in Dresden Impfstoffe produziert...
Einige Schmankerl im détail:
- Die Rotavirus-Impfung ist in 14 von 30 europäischen Staaten unverändert nicht allgemein empfohlen.
- Der Impfbeginn mit 5- oder -6-fach-Impfung wird von 10/30 Impfkommissionen später empfohlen, als in D: erst im Alter von 3 Monaten (in D: im Alter von 2 Monaten).
- 3/30 Empfehlungen enthalten keine Hepatitis B-Impfung, darunter die von Dänemark und Finnland.
- 10/30 Empfehlungen enthalten keine Meningokokken-Impfungen, darunter die aller skandinavischen Staaten.
- Nur 4/30 Kommissionen empfehlen wie die Masern-Impfung schon im ersten Lebensjahr (was ihre Wirksamkeit substantiell verschlechtert) - 24/30 empfehlen die 2. Masernimpfung erst nach dem 3. Geburtstag (was die Nachhaltigkeit der Impfung substantiell verbessert).
- Die Windpocken-Impfung ist nur in 12/30 Impfempfehlungen als allgemeine Empfehlung enthalten.
- Nur 3/30 (!) Kommissionen empfehlen im Sommer 2023 die Covid 19-Impfung für Säuglinge und Kleinkinder - darunter die STIKO.
Es wird mehr als deutlich, dass die STIKO-Empfehlung nur eine mögliche Interpretation von Wissen und Nicht-Wissen zum Thema Impfen ist und diese auf europäischer, ja sogar auf innerdeutscher Ebene keinesfalls einen allgemein akzeptierten Standard darstellen kann.
Siehe dazu auch diese Arbeit, die ich vor einiger Zeit veröffentlicht habe und die ich hier zur persönlichen Verwendung zum Herunterladen anbieten darf.
BGH. Urteil vom 15.02.2000. VI ZR 48/99
ECDC. 2023. Vaccine Scheduler. Abruf 31.08.2023